Kann ich auch eine in einem anderen Institut erlangte Supervisoren-Ausbildung zur Graduierung geltend machen?

Die Graduierung zur Gestaltsupervisorin / zum Gestaltsupervisor ist auch möglich für jemanden, der in einem anderen Institut eine Supervisionsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Um beim IGB als Gestaltsupervisor*in graduiert zu werden, muss der / die Betreffende in Baustein B graduiert sein und im Bereich der Spezialseminare zu einem vorgegebenen Thema eine schriftliche Arbeit mit dem Antrag einreichen.