Die Graduierungsarbeiten werden von den Mitgliedern des Graduierungsausschusses gelesen. Nach Abschluss des Graduierungsverfahrens werden die Arbeiten aufbewahrt und – falls das Einverständnis des Verfassers / der Verfasserin besteht – können daraus auch Teile in der Zeitschrift der Gestaltvereine oder in einer anderen Form veröffentlicht werden. Ansonsten werden die Arbeiten nach drei Jahren vernichtet.