Was passiert mit den Graduierungsarbeiten?

Die Graduierungsarbeiten werden von den Mitgliedern des Graduierungsausschusses gelesen. Nach Abschluss des Graduierungsverfahrens werden die Arbeiten zurückgegeben und – falls das Einverständnis des Verfassers / der Verfasserin besteht – können daraus auch Teile in der Zeitschrift der Gestaltvereine oder in einer anderen Form veröffentlicht werden.