Für die berufliche Weiterbildung ist eine Graduierung in folgenden Bausteinen möglich:
A. Gestaltpädagogik (Download Antrag A)
B. Gestaltberatung (Download Antrag B)
C. Gestaltgruppenleitung (Download Antrag C)
D. Gestaltsupervision (Download Antrag D)
Die Graduierung nimmt der Vorstand des IGB vor.
Für die Aufgaben der Graduierung hat der Vorstand einen Ausschuss berufen, der für die inhaltliche Abwicklung der Graduierung zuständig ist. Grundlage der Arbeit im Graduierungsausschuss bildet die Geschäftsordnung.
Kontakt in Graduierungsfragen an den Koordinator
Koordinator des Graduierungsausschusses im IGB ist derzeit:
Gerhard Gigler, Bismarkplatz 9, 93047 Regensburg
Weitere Mitglieder des Graduierungsausschusses sind:
Regina Kadach, Irene Reß, Rebekka-Chiara Hengge, Michael Hausner
Graduierung: Termine
Anmeldefrist zur Graduierung ist der 31.1. des jeweiligen Jahres.
Die entsprechenden Unterlagen sind beim Koordinator des Graduierungsausschusses Gerhard Gigler einzureichen:
Gerhard Gigler, Bismarkplatz 9, 93047 Regensburg
Tel:0941/5676760
Mail: intaka@gmx.de
Eine Eingangsbestätigung erfolgt bis Ende Februar des jeweiligen Jahres.
Das Graduierungswochenende 2025 ist vom Freitag, 27.06.2025 bis Sonntag, 29.06.2025
Das Graduierungswochenende 2026 ist vom Freitag, 19.06.2026 bis Sonntag, 21.06.2026
Graduierung: Seminare
Vertiefungsstunden für verschiedene Graduierungen können in den Regionalgruppen, durch ausgeschriebene Seminare oder in gebildeten Peergruppen erlangt werden.
Kontaktperson bei Nachfragen:
Julitta Burdack
Mail: julittaburdack@gmx.de
Graduierung: FAQ
Baustein A
Das vorgegebene Inhaltsverzeichnis im Anmeldebogen zur Graduierung bietet eine Struktur.
Die Graduierung ist einzureichen jeweils bis zum 31. Januar des Graduierungsjahres.
Es besteht kein Anspruch auf einen Cotrainer-Platz. Das Trainerteam eines Grundkurses entscheidet darüber.
Die Graduierung zur Gestaltsupervisorin / zum Gestaltsupervisor ist auch möglich für jemanden, der in einem anderen Institut eine Supervisionsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Um beim IGB als Gestaltsupervisor*in graduiert zu werden, muss der / die Betreffende in Baustein B graduiert sein und im Bereich der Spezialseminare zu einem vorgegebenen Thema eine schriftliche Arbeit mit dem Antrag einreichen.
Nachdem bisher in keinem der anderen Gestaltinstitute eine solche „Praxisgruppe“ angeboten wird, die den Vorgaben des IGB-Curriculums entspricht, ist es nicht möglich für die B-Graduierung im IGB bei einem anderen Verein dieses Seminar zu besuchen.
Der Sinn der Regionalgruppenstunden bzw. der Vertiefungsstunden besteht darin, die gestaltpädagogische Arbeit zu reflektieren und an der Gestaltarbeit auch nach Abschluss des Grundkurses „dran“ zu bleiben.
Es geht nicht um das Abhaken einer bestimmten Stundenzahl. Das heißt auch, dass es zwar sehr bereichernd sein kann, schon während des Grundkurses zu einer Regionalgruppe zu stoßen, dass es aber wenig Sinn macht, diese Stunden nur im Hinblick auf die Graduierung „abzuarbeiten“ und „zu sammeln“.
Im Sinne einer Vernetzung mit anderen Gestaltlern, die diesen Weg schon länger gehen, könnte eine Teilnahme an der Regionalgruppe auch während eines laufenden Grundkurses sinnvoll sein.
Möglicherweise könnten aber auch Prozesse, die während des Grundkurses laufen, durch die Arbeit in einer Regionalgruppe gestört werden.
Am besten empfiehlt sich in dieser Frage eine Rücksprache mit dem jeweiligen Trainerteam des Grundkurses.
Das Curriculum legt fest, was damit gemeint ist. Wichtig sind
- die Ausgewogenheit in Übung, Theorie und Gruppenselbsterfahrung (d.h. also nicht nur reine Vorlesungen o.ä.),
- keine Einzelseminarsammlung, sondern ein größerer Ausbildungsblock.
Dies dient dem Kennenlernen anderer Arbeitsweisen und Richtungen.
„Praxisgruppe“ meint, hier arbeitet eine feststehende Gruppe mit einem IGB-Trainer über zwei Wochenenden zusammen und nutzt dadurch sowohl die Selbst- und Fremdwahrnehmung in der Gruppe, als auch die gruppendynamischen Prozesse für die Gestaltberaterausbildung und Gestaltberaterbeurteilung.
In einer Regionalgruppe treffen sich Leute, die bereits einen Gestalt-Grundkurs gemacht haben. In den Regionalgruppen wird die Gestaltarbeit gepflegt, Erfahrungen werden ausgetauscht, neue Methoden erprobt, die eigene gestaltpädagogische Praxis wird reflektiert. Die Treffen der Regionalgruppen sind in der Regel offen auch für Leute, die noch keinen Grundkurs besucht haben, um Gestaltarbeit kennen zu lernen.
Wichtig ist, dass man im Laufe der B-Ausbildung auch noch andere Trainer*innen und ihre Arbeitsweise kennenlernt, damit sich das Spektrum im Vergleich zu den Erfahrungen aus dem Grundkurs erweitert. Von daher ist es zu empfehlen, dass die einzelnen Elemente der B-Ausbildung (Seminar „Krisenintervention“, Seminar „Bibelarbeit“, Seminar „Grundlagen“, „Praxisgruppe“) möglichst bei verschiedenen Trainer*innen absolviert werden.
Die Kosten für die Graduierungen betragen:
15,- Euro für den Baustein A,
25,- Euro für den Baustein B,
35,- Euro für den Baustein C,
Die Kosten für die Graduierung D betragen 10,-Euro.
Die Kursgebühr für das Graduierungswochenende beträgt derzeit 55.- Euro.
Die Graduierungsarbeiten werden von den Mitgliedern des Graduierungsausschusses gelesen. Nach Abschluss des Graduierungsverfahrens werden die Arbeiten aufbewahrt und – falls das Einverständnis des Verfassers / der Verfasserin besteht – können daraus auch Teile in der Zeitschrift der Gestaltvereine oder in einer anderen Form veröffentlicht werden. Ansonsten werden die Arbeiten nach drei Jahren vernichtet.
Grundsätzlich ist niemand aufgrund seines Wohnortes an eine bestimmte Regionalgruppe gebunden. Auch dann, wenn ich in Füssen wohne, kann ich an der Regionalgruppe in Passau teilnehmen. Allerdings ist es auch denkbar, dass jemand so weit weg wohnt, dass es mit einem zu großen Aufwand verbunden wäre, am Treffen einer Regionalgruppe teilzunehmen. Deshalb kann es sinnvoll sein mit anderen Gestaltlern eine Peergroup zu bilden, um die eigene Praxis zu reflektieren und so die nötigen Stunden nachweisen zu können. Daraus kann selbstverständlich eine neue Regionalgruppe erwachsen. Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen ist Josef Lugeder.
Grundsätzlich liegt die Anerkennung von Kursen für die Graduierung – unter Vorgabe des Curriculums – im Ermessen des Graduierungsausschusses. Bei den betreffenden Kursausschreibungen steht aber in der Regel der Zusatz „anrechenbar für B nach den Richtlinien des IGB“ o.ä. Außerdem muss im Titel der Veranstaltung der jeweilige Bereich angegeben sein, also „Grundlagen der Gestaltberatung“, „Krisenintervention“, „Gestaltpädagogische Bibelarbeit und spirituelle Begleitung“.
Die zur Graduierung in Baustein B anstehenden Teilnehmer*innen erfüllen ihr Kolloquium i.d.R. als Gruppenleiter*innen beim Graduierungswochenende für die A-Graduierten.
Die zur Graduierung in Baustein C anstehenden Teilnehmer*innen erfüllen ihr Kolloquium i.d.R. als Cotrainer*innen beim Graduierungswochenende für die A-Graduierten. Sie leiten die Plenumsrunden selbstständig und sind für den Ablauf am Wochenende verantwortlich (nicht für die Organisation des Wochenendes).
Das Graduierungsseminar findet in der Regel einmal im Jahr an einem Wochenende in einem Bildungshaus in Bayern statt. An diesem Wochenende stellen sich die Graduierungswilligen in Gruppen mit bis zu 10 Personen gegenseitig Teile ihrer Graduierungsarbeit in einer praktischen Arbeit vor. Diese Arbeiten werden in der Gruppe unter Anleitung ausgewertet.
Die Dokumentation soll zwischen 10 und 20 Seiten umfassen.
Für die mindestens 20 Stunden Einzeltherapie kann der Therapeut / die Therapeutin selbst gewählt werden. Therapeuten gibt es z.B. über das Symbolon-Institut https://www.symbolon-institut.de oder https://www.dvg-gestalt.de/therapeutenliste/ oder frag bei deiner Krankenkasse nach.
s. oben
Die Praxisgruppe wird von der / dem dazu vom Vorstand berufenen Trainer*in geleitet. Das ist zur Zeit Andreas Döberl. Er organisiert die Seminare und führt sie durch. Bei ihm gibt es auch genauere Informationen zu Terminen und Inhalten. Wer sich beim IGB in Baustein B graduieren lassen will, erhält von ihm dann auch eine entsprechende Empfehlung für den Graduierungsausschuss.
Die Weiterbildung zur Gestaltsupervisorin / zum Gestaltsupervisor wird vom IGB derzeit bei einem mit dem Verein kooperierenden Institut angeboten, der „Integrativen Akademie für Bildung und Coaching – INTAKA“, Regensburg.
Kursabschnitte können beispielsweise als Gast bei einem anderen laufenden Kurs nachgeholt werden, wenn die jeweiligen Trainer*innen einverstanden sind. Es geht beim Nachholen nicht nur darum, eine bestimmte Stundenzahl zu erreichen, sondern v.a. auch darum, die ganze Vielfalt der verschiedenen Gestaltmethoden und -inhalte an sich selbst zu erfahren.
Beratung gibt es beim Koordinator des Graduierungsausschusses Gerhard Gigler und beim Verbindungsmann Josef Lugeder.
Bei Interesse beim Vorstand nachfragen.
Informationen siehe: Regionalgruppen
Die Graduierungsarbeit wird beim Koordinator des Graduierungsausschusses abgegeben, postalisch, in zweifacher Ausfertigung mit allen geforderten Unterlagen. Derzeit ist das:
Gerhard Gigler
Bismarckplatz 9
93047 Regensburg.
Neben der Schule gibt es eine Vielfalt an „Einsatzgebieten“ der Gestaltpädagogik: Erwachsenenbildung, liturgische Feiern, Seelsorge mit allen Altersgruppen, gestaltetes Leben in der Familie, im Freundeskreis usw.
Baustein A
Kursabschnitte können beispielsweise als Gast bei einem anderen laufenden Kurs nachgeholt werden, wenn die jeweiligen Trainer*innen einverstanden sind. Es geht beim Nachholen nicht nur darum, eine bestimmte Stundenzahl zu erreichen, sondern v.a. auch darum, die ganze Vielfalt der verschiedenen Gestaltmethoden und -inhalte an sich selbst zu erfahren.
Graduierung
Das vorgegebene Inhaltsverzeichnis im Anmeldebogen zur Graduierung bietet eine Struktur.
Die Graduierung ist einzureichen jeweils bis zum 31. Januar des Graduierungsjahres.
Die Kosten für die Graduierungen betragen:
15,- Euro für den Baustein A,
25,- Euro für den Baustein B,
35,- Euro für den Baustein C,
Die Kosten für die Graduierung D betragen 10,-Euro.
Die Kursgebühr für das Graduierungswochenende beträgt derzeit 55.- Euro.
Die Graduierungsarbeiten werden von den Mitgliedern des Graduierungsausschusses gelesen. Nach Abschluss des Graduierungsverfahrens werden die Arbeiten aufbewahrt und – falls das Einverständnis des Verfassers / der Verfasserin besteht – können daraus auch Teile in der Zeitschrift der Gestaltvereine oder in einer anderen Form veröffentlicht werden. Ansonsten werden die Arbeiten nach drei Jahren vernichtet.
Das Graduierungsseminar findet in der Regel einmal im Jahr an einem Wochenende in einem Bildungshaus in Bayern statt. An diesem Wochenende stellen sich die Graduierungswilligen in Gruppen mit bis zu 10 Personen gegenseitig Teile ihrer Graduierungsarbeit in einer praktischen Arbeit vor. Diese Arbeiten werden in der Gruppe unter Anleitung ausgewertet.
Die Dokumentation soll zwischen 10 und 20 Seiten umfassen.
Neben der Schule gibt es eine Vielfalt an „Einsatzgebieten“ der Gestaltpädagogik: Erwachsenenbildung, liturgische Feiern, Seelsorge mit allen Altersgruppen, gestaltetes Leben in der Familie, im Freundeskreis usw.
Grundkurs (Regionalgruppe)
Der Sinn der Regionalgruppenstunden bzw. der Vertiefungsstunden besteht darin, die gestaltpädagogische Arbeit zu reflektieren und an der Gestaltarbeit auch nach Abschluss des Grundkurses „dran“ zu bleiben.
Es geht nicht um das Abhaken einer bestimmten Stundenzahl. Das heißt auch, dass es zwar sehr bereichernd sein kann, schon während des Grundkurses zu einer Regionalgruppe zu stoßen, dass es aber wenig Sinn macht, diese Stunden nur im Hinblick auf die Graduierung „abzuarbeiten“ und „zu sammeln“.
Im Sinne einer Vernetzung mit anderen Gestaltlern, die diesen Weg schon länger gehen, könnte eine Teilnahme an der Regionalgruppe auch während eines laufenden Grundkurses sinnvoll sein.
Möglicherweise könnten aber auch Prozesse, die während des Grundkurses laufen, durch die Arbeit in einer Regionalgruppe gestört werden.
Am besten empfiehlt sich in dieser Frage eine Rücksprache mit dem jeweiligen Trainerteam des Grundkurses.
In einer Regionalgruppe treffen sich Leute, die bereits einen Gestalt-Grundkurs gemacht haben. In den Regionalgruppen wird die Gestaltarbeit gepflegt, Erfahrungen werden ausgetauscht, neue Methoden erprobt, die eigene gestaltpädagogische Praxis wird reflektiert. Die Treffen der Regionalgruppen sind in der Regel offen auch für Leute, die noch keinen Grundkurs besucht haben, um Gestaltarbeit kennen zu lernen.
Grundsätzlich ist niemand aufgrund seines Wohnortes an eine bestimmte Regionalgruppe gebunden. Auch dann, wenn ich in Füssen wohne, kann ich an der Regionalgruppe in Passau teilnehmen. Allerdings ist es auch denkbar, dass jemand so weit weg wohnt, dass es mit einem zu großen Aufwand verbunden wäre, am Treffen einer Regionalgruppe teilzunehmen. Deshalb kann es sinnvoll sein mit anderen Gestaltlern eine Peergroup zu bilden, um die eigene Praxis zu reflektieren und so die nötigen Stunden nachweisen zu können. Daraus kann selbstverständlich eine neue Regionalgruppe erwachsen. Ansprechpartner für alle diesbezüglichen Fragen ist Josef Lugeder.
Informationen siehe: Regionalgruppen
Baustein B
Nachdem bisher in keinem der anderen Gestaltinstitute eine solche „Praxisgruppe“ angeboten wird, die den Vorgaben des IGB-Curriculums entspricht, ist es nicht möglich für die B-Graduierung im IGB bei einem anderen Verein dieses Seminar zu besuchen.
Das Curriculum legt fest, was damit gemeint ist. Wichtig sind
- die Ausgewogenheit in Übung, Theorie und Gruppenselbsterfahrung (d.h. also nicht nur reine Vorlesungen o.ä.),
- keine Einzelseminarsammlung, sondern ein größerer Ausbildungsblock.
Dies dient dem Kennenlernen anderer Arbeitsweisen und Richtungen.
„Praxisgruppe“ meint, hier arbeitet eine feststehende Gruppe mit einem IGB-Trainer über zwei Wochenenden zusammen und nutzt dadurch sowohl die Selbst- und Fremdwahrnehmung in der Gruppe, als auch die gruppendynamischen Prozesse für die Gestaltberaterausbildung und Gestaltberaterbeurteilung.
Wichtig ist, dass man im Laufe der B-Ausbildung auch noch andere Trainer*innen und ihre Arbeitsweise kennenlernt, damit sich das Spektrum im Vergleich zu den Erfahrungen aus dem Grundkurs erweitert. Von daher ist es zu empfehlen, dass die einzelnen Elemente der B-Ausbildung (Seminar „Krisenintervention“, Seminar „Bibelarbeit“, Seminar „Grundlagen“, „Praxisgruppe“) möglichst bei verschiedenen Trainer*innen absolviert werden.
Grundsätzlich liegt die Anerkennung von Kursen für die Graduierung – unter Vorgabe des Curriculums – im Ermessen des Graduierungsausschusses. Bei den betreffenden Kursausschreibungen steht aber in der Regel der Zusatz „anrechenbar für B nach den Richtlinien des IGB“ o.ä. Außerdem muss im Titel der Veranstaltung der jeweilige Bereich angegeben sein, also „Grundlagen der Gestaltberatung“, „Krisenintervention“, „Gestaltpädagogische Bibelarbeit und spirituelle Begleitung“.
Die zur Graduierung in Baustein B anstehenden Teilnehmer*innen erfüllen ihr Kolloquium i.d.R. als Gruppenleiter*innen beim Graduierungswochenende für die A-Graduierten.
Für die mindestens 20 Stunden Einzeltherapie kann der Therapeut / die Therapeutin selbst gewählt werden. Therapeuten gibt es z.B. über das Symbolon-Institut https://www.symbolon-institut.de oder https://www.dvg-gestalt.de/therapeutenliste/ oder frag bei deiner Krankenkasse nach.
Die Praxisgruppe wird von der / dem dazu vom Vorstand berufenen Trainer*in geleitet. Das ist zur Zeit Andreas Döberl. Er organisiert die Seminare und führt sie durch. Bei ihm gibt es auch genauere Informationen zu Terminen und Inhalten. Wer sich beim IGB in Baustein B graduieren lassen will, erhält von ihm dann auch eine entsprechende Empfehlung für den Graduierungsausschuss.
Beratung gibt es beim Koordinator des Graduierungsausschusses Gerhard Gigler und beim Verbindungsmann Josef Lugeder.
Baustein C
Es besteht kein Anspruch auf einen Cotrainer-Platz. Das Trainerteam eines Grundkurses entscheidet darüber.
Die zur Graduierung in Baustein C anstehenden Teilnehmer*innen erfüllen ihr Kolloquium i.d.R. als Cotrainer*innen beim Graduierungswochenende für die A-Graduierten. Sie leiten die Plenumsrunden selbstständig und sind für den Ablauf am Wochenende verantwortlich (nicht für die Organisation des Wochenendes).
Bei Interesse beim Vorstand nachfragen.
Baustein D
Die Graduierung zur Gestaltsupervisorin / zum Gestaltsupervisor ist auch möglich für jemanden, der in einem anderen Institut eine Supervisionsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Um beim IGB als Gestaltsupervisor*in graduiert zu werden, muss der / die Betreffende in Baustein B graduiert sein und im Bereich der Spezialseminare zu einem vorgegebenen Thema eine schriftliche Arbeit mit dem Antrag einreichen.
Die Weiterbildung zur Gestaltsupervisorin / zum Gestaltsupervisor wird vom IGB derzeit bei einem mit dem Verein kooperierenden Institut angeboten, der „Integrativen Akademie für Bildung und Coaching – INTAKA“, Regensburg.